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Anti-Stalking-App unterstützt Betroffene und Prävention

Turgay Akkaya entwickelte in seiner Bachelorarbeit eine Checkliste sowie eine App zum Thema Stalking. Mit deren Hilfe können Betroffene wie Polizist*innen besser einschätzen, ob Stalking vorliegt.

03.01.2022

Bild von der Preisübergabe
Turgay Akkaya (Mitte) erhält den Eberhard-Fischer-Preis für seine Abschlussarbeit zur Entwicklung einer Anti-Stalking-App, überreicht von Prof. Christian Matzdorf (links) und Stefan Graf Finck von Finckenstein. (Foto: Sylke Schumann/HWR Berlin)

Stalking, also das strafbare Nachstellen von Personen, die dadurch in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden, stellt in unserer Gesellschaft ein zunehmendes Problem dar. Obwohl die Betroffenen zum Teil erheblich darunter leiden, ist es für viele schwierig zu bestimmen, ob es sich in ihrem konkreten Fall nur um ein lästiges oder ein strafbares Verhalten handelt, ob sie dies hinnehmen müssen oder dagegen vorgehen und zur Anzeige bringen können. Unter präventiven Gesichtspunkten ist es besonders wichtig, Stalking bereits im Ansatz als solches zu identifizieren. Das gibt den Betroffenen Gewissheit und die nötige Sicherheit, um sich Unterstützung zu holen, etwa bei Strafverfolgungsbehörden oder Hilfevereinen wie dem Weißen Ring.

Zur Erkennung von Stalking hat Turgay Akkaya, Absolvent der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) eine App entwickelt, die mit Hilfe einer Checkliste nach dem Frage-und-Antwort-Prinzip funktioniert: das Tool fragt Merkmale ab, denen die Nutzerinnen und Nutzer zustimmen oder nicht. Ihre Antworten werden mit einem Merkmalskatalog abgeglichen. Anhand der Übereinstimmung mit den definierten Kriterien wird ermittelt, ob und in welchem Maße die wiederholte Kontaktaufnahme und Belästigung im konkreten Fall den Tatbestand des Stalkings erfüllt.

Die spezielle Checkliste wurde von Herrn Akkaya im Rahmen einer empirischen Projektstudie und unter Anleitung von Christian Matzdorf, Professor für Kriminalistik am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin, gemeinsam mit Mitarbeiter*innen von Fachdienststellen der Berliner Polizei erarbeitet. Die Bachelorarbeit wurde von der Eberhard-Fischer-Gesellschaft mit dem gleichnamigen Preis ausgezeichnet. Der mit 500 Euro dotierte Preis wird für herausragende wissenschaftliche, publizistische und kulturelle Leistungen von übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung verliehen. Er wurde 2020 von der Vorsitzenden des Aachener Anwaltsvereins, Rechtsanwältin Dr. Susanne Fischer, im Andenken an ihren Vater Eberhard Fischer (1935–2020) begründet.