FÖPS Digital

In der Reihe FÖPS-Digital veröffentlichen wir Abschlussarbeiten, Arbeitspapiere und Beiträge aus der Forschung des FÖPS Berlin. Für die in den Texten wiedergegebenen Positionen sind die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Alle Texte stehen unter einer öffentlichen Lizenz und dürfen frei kopiert und kostenlos weitergegeben werden.

Mit dem kürzlich eingeführten § 184l StGB wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bestraft. Das Verbot soll verhindern, dass durch ein Ausleben sexueller Handlungen mit kindlichen Artefakten Hemmschwellen abgebaut und die Wahrscheinlichkeit realer Übergriffe auf Kinder steigt.

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit diesem Verbot von Kindersexpuppen auseinander. Sie verfolgt die Frage, ob anhand bisheriger Forschung und polizeilicher Erkenntnisse ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb und Besitz von Kindersexpuppen einerseits sowie Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern andererseits hergestellt werden kann. Die Untersuchung nutzt dafür ein Mixed-Methods-Design, bestehend aus einer systematischen Literaturrecherche, der quantitativen Erhebung polizeilicher Daten sowie der qualitativen Analyse polizeilicher Vorgänge, um den Gegenstand aus verschiedenen Perspektiven beleuchten zu können.

Die Literaturauswertung ergab, dass bislang keine gesicherten empirischen Ergebnisse zu einem Zusammenhang zwischen Kindersexpuppennutzung und realem sexuellen Kindesmissbrauch vorliegen. Bei der Betrachtung psychologischer und kriminologischer Erkenntnisse zu Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch zeichnet sich aber eine Tendenz zur Verstärkung problematischen Sexualverhaltens durch eine Nutzung solcher Kindersexpuppen ab. Die polizeilichen Daten weisen auf eine eher geringe Relevanz von Kindersexpuppen im Kontext von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern hin. Sie scheinen aber tendenziell eher bei Tatverdächtigen von Kinderpornografiedelikten eine Rolle zu spielen, was für einen Täterkreis mit pädophiler Sexualpräferenz sprechen könnte.

Die Arbeit skizziert den weiteren Forschungsbedarf, um mehr über potenzielle Täter:innen und eine mögliche Progression von der Kindersexpuppennutzung zum realen sexuellen Kindesmissbrauch erfahren zu können.

Susanne Bogutt: Eine Betrachtung der Relevanz von Kindersexpuppen im Kontext von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern
FÖPS Digital Nr. 13, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-4272
HWR Berlin
Berlin, Oktober 2023

 

Racial Profiling durch die Polizei wird in Gesellschaft und Politik, aber auch innerhalb der Polizei, kontrovers diskutiert. Dabei spielen antidiskriminierungsrechtliche Vorschriften des Völkerrechts nur eine untergeordnete Rolle. Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat sich auf der Grundlage des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) ausführlich mit sogenannten Rassenprofilen und deren Auswirkungen beschäftigt. Auf dieser Grundlage hat er die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über die Verhütung und Bekämpfung der Praxis des Racial Profiling durch Polizei- und andere Vollzugsbehörden erarbeitet. Inhalt, Reichweite und Bedeutung dieser Empfehlungen werden im vorliegenden Arbeitspapier erläutert. Es will dazu beitragen, Entscheidungsunsicherheiten zu überwinden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche wichtige Rolle die Entscheidungen der UN-Menschenrechtsausschüsse für die Entwicklung und Umsetzung polizeilicher Handlungsstrategien haben können.

Ekkehard Strauß: Internationaler Menschenrechtsschutz in der Polizeipraxis. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über die Verhütung und Bekämpfung der Praxis des „Racial Profiling” durch Polizei- und andere Vollzugsbehörden und ihre mögliche Umsetzung in Deutschland
FÖPS Digital Nr. 12, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: https://doi.org/10.4393/opushwr-4329 
HWR Berlin
Berlin, April 2024

Die Automatisierung und Vernetzung von Kraftfahrzeugen wird seit Jahren in Fachkreisen wie in den Medien breit diskutiert. Nicht selten wird diese insbesondere im ÖPNV als wichtiger Baustein der dringend notwendigen Verkehrswende gesehen. Bei der Umsetzung spielen auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Projekt „Vertrauenswürdige IT für autonomes Fahren –  VITAF“ (FKZ: 16KIS0839) hat zwischen Januar 2019 und März 2022 intensiv zu verschiedensten Aspekten der Vertrauenswürdigkeit der notwendigen IT geforscht.

Die Autoren des FÖPS Berlin befassten sich im Rahmen des Projekts VITAF mit zentralen Fragen der IT-Sicherheit und Datensicherheit, des Datenschutzes sowie der Produkthaftung in automatisierten Kraftfahrzeugen aus Sicht des deutschen, europäischen und internationalen Rechts. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in dieser Publikation zusammengefasst. Die Darstellung geht dabei in einem Schwerpunkt auf die relevanten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz ein, insbesondere die 2021 erfolgte Novelle des StVG mit den §§ 1d-l StVG sowie die damit verbundene Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV).

Die Ergebnisse der derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Digitalrechtspakete (bspw. KI-VO, ePrivacy-VO, Data Act oder DSA) konnten aufgrund der Projektlaufzeit nicht mehr im Detail berücksichtigt werden, auch wenn sie wichtige Anknüpfungspunkte für die künftige Regulierung automatisierten Fahrens enthalten. Hier besteht demzufolge weiterer Forschungsbedarf.

Steven Kleemann & Clemens Arzt: Vertrauenswürdige IT für autonomes Fahren. IT-Sicherheit, Datensicherheit, Datenschutz und Produkthaftung in automatisierten Kraftfahrzeugen aus Sicht des deutschen, europäischen und internationalen Rechts
FÖPS Digital Nr. 11, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: https://doi.org/10.4393/opushwr-4216
Berlin im Mai 2023

Entführungen gehören neben anderen Bedrohungen zur Realität von Mitarbeitern humanitärer Hilfsorganisationen. Um die Überlebenschancen zu erhöhen und die Bewältigung der extremen Bedingungen und Anforderungen in der Gefangenschaft zu erleichtern, ist eine gezielte Vorbereitung auf den Einsatz notwendig. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Ermittlung von Lehrinhalten für ein Überlebenstraining in Gefangenschaft vor dem Einsatz und dem subjektiven Wert eines solchen Trainings. Sie gibt Empfehlungen für Lehrinhalte für das Überlebenstraining in Gefangenschaft, um eine gezielte Vorbereitung zu gewährleisten. Darüber hinaus zeigt sie auf, wie Interviewpartner, die ein einsatzvorbereitendes Überlebenstraining absolviert haben, dessen Auswirkungen subjektiv bewerten.
Mit Hilfe von sieben qualitativen Experteninterviews wurden die Belastungen und Herausforderungen der Gefangenschaft identifiziert. Darüber hinaus wurden Bewältigungsstrategien aufgezeigt, die es den Teilnehmern von Trainingsprogrammen ermöglichen, auf stellvertretende Erfahrungen zurückzugreifen und mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen. Durch die direkte Abfrage wird die Perspektive der Überlebenden integriert. 
Die Evaluation erfolgte mit Hilfe einer strukturierenden Inhaltsanalyse. Die festgelegten Analysekriterien - Phasen der Gefangenschaft und Differenzierung zwischen Täterprofilen - ermöglichen es, Stressoren zu identifizieren, die unabhängig von den situativen Gegebenheiten auftreten. Mit Hilfe des fünfdimensionalen Bewältigungsmodells von Ayers et al. konnten mehr als 30 verschiedene Bewältigungsstrategien, die mehr als 400 Fälle repräsentieren, dargestellt werden. 
Insgesamt können Empfehlungen für Unterrichtsinhalte abgeleitet werden, die sich auf die Themenkomplexe der Prävention bis zur Genesung nach der Entlassung beziehen. 
Der hier veröffentlichte Text ist die Masterarbeit der Autorin für den Studiengang Internationales Sicherheitsmanagement (M.A.) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR). Sie wurde von Prof. Dr. Birgitta Sticher und Malte Roschinski betreut.
 

Olivia Valentina Mandeau: Captivity, coping, and survival: determining vital training content for predeployment captivity survival training for humanitarian aid organizations
FÖPS Digital Nr. 10, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-4064 
Berlin im Dezember 2022

Die Polizeiforschung widmet sich seit einigen Jahren dem Phänomen der arabischsprechenden Großfamilien. Den „Clans“ werden hierzulande zahlreiche spektakuläre Straftaten zugerechnet, einige ihrer Mitglieder fielen bereits im Kindes- und Jugendalter durch häufige Straftaten und eine „steile“ kriminelle Karriere auf. In den Lageberichten der Polizeibehörden nimmt die Clankriminalität mittlerweile einen nennenswerten Anteil der OK-Ermittlungen ein, in der Fachliteratur ist von einer neuen Dimension der OK die Rede. 

Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Text dem Phänomen der „kriminellen Clans“: Er zielt zunächst darauf ab, die im akademischen, polizeifachlichen und öffentlichen Rahmen geführte Diskussion um „Clankriminalität“ in Deutschland zusammenzufassen. Dazu bewertet er die in offenen Quellen zugänglichen Informationen zum Thema und ordnet sie in einen Bezugsrahmen ein, der sich an der internationalen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit organisierter Kriminalität orientiert.

Klaus von Lampe arbeitet in seinem Text vier verschiedene Szenarien heraus, wie der Zusammenhang zwischen „Clans“ und „Kriminalität“ zu verstehen sein könnte. 

Klaus von Lampe:  „Clans“, „Clankriminalität“ und „organisierte Kriminalität“. Eine Betrachtung aus Sicht der internationalen OK-Forschung
FÖPS Digital Nr. 9, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-3853
Berlin im August 2022

 

Im Spätsommer 2020 startete die Abteilung für Öffentlichkeitarbeit der Polizei Berlin die Werbe- bzw. Imagekampagne „110 Prozent Berlin“. Diese verfolgte mit Plakaten, einer Internetseite sowie mit Beiträgen in den sozialen Medien drei Ziele: die Nachwuchsgewinnung, die Imageförderung sowie die Stärkung der Corporate Identity der Polizei Berlin. 

Das Projekt WiWePol begleitete diesen Prozess aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Es konzentriert sich dabei auf folgende Fragen: Welche Reaktionen löst die Imagekampagne bei den Beschäftigten der Berliner Polizei aus? Wie wird die Kampagne von den Polizist*innen und Mitarbeiter*innen bewertet? Welche Ansatzpunkte und Verbesserungsvorschläge ergeben sich daraus für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin? 

Zur Klärung dieser Fragen wurden eine repräsentative Online-Befragung unter Beamt:innen und Beschäftigten der Berliner Polizei sowie Gruppeninterviews mit Polizist:innen der Schutz- und Kriminalpolizei durchgeführt. Die Publikation fasst die drei Zwischenberichte des Projektes WiWePol zusammen, die in der Zeit vom 1.10.2020 bis zum 19.11.2021 entstanden sind.

Sticher, Birgitta & Schnelle, Caroline: WiWePol - Interne Wirkungsevaluation der Maßnahmen zur Image-Förderung 2020 der Polizei Berlin
unter Mitarbeit von Susanne Bogutt, Hannah Hähl und Felix Märtin sowie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin (Leiterin: Kathrin Nowicki)
FÖPS Digital Nr. 8, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-3600
Berlin im März 2022

Die Polizeibehörden in Deutschland bemühen sich seit langem darum, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen und zu stärken. Die europaweite Serie von Terroranschlägen in den Jahren 2015 und 2016, in die sich auch der Anschlag vom 19.12.2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz einreihte, beschädigte dieses Sicherheitsempfinden nachhaltig. Nicht nur in Berlin werden Großveranstaltungen im öffentlichen Raum seitdem von vielen mit abstrakten Terrorgefahren in Verbindung gebracht. Diese Verunsicherung muss die Polizei bei der Planung und Ausgestaltung ihrer Einsatzkräfte und Maßnahmen berücksichtigen, um das veranstaltungsbezogene Sicherheitsempfinden zu stärken. Dafür braucht es valides Wissen über die Akzeptanz, Wahrnehmung und Identifizierung signifikanter Einflussgrößen auf das Sicherheitsempfinden. 

Dazu leistet die vorliegende Fallstudie einen Beitrag. Im November und Dezember 2019 wurde über einen Zeitraum von vier Wochen das Sicherheitsempfinden der Besuchenden auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz erforscht. Es wurden insgesamt über 800 Besucherinnen und Besucher gefragt, ob und wie sich ihr Sicherheitsempfinden bei drei unterschiedlichen polizeilichen Präsenzformen verändert. Die Untersuchung liefert wichtige Erkenntnisse über den Grad der Wahrnehmung verschiedener Sicherheitsmaßnahmen sowie deren jeweilige Akzeptanz. 

Die Ergebnisse zeigen ein grundsätzlich hohes Sicherheitsempfinden bei den Befragten. Eine höhere Polizeipräsenz und eine stärkere Ausstattung der Einsatzkräfte mit Maschinenpistolen führte zu einer gestiegenen Wahrnehmung der Maßnahmen. Während aber der personale Aufwuchs keine signifikante Veränderung des (bereits hohen) Sicherheitsempfindens erkennen ließ, wirkte sich der demonstrative Einsatz von Maschinenpistolen unterschiedlich aus: während es bei den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit signifikant nachließ, stieg es bei jenen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit messbar an. Daneben kann gezeigt werden, dass auch das grundsätzliche Vertrauen in die Polizei sowie die Güte des letzten Polizeikontaktes in einem positiven Zusammenhang mit dem Sicherheitsempfinden der BürgerInnen stehen.

Schipper-Kruse, Dirk & Schroeder, Christian: Fallstudie zu den Auswirkungen polizeilicher Sicherheitsmaßnahmen auf das Sicherheitsempfinden von Besucherinnen und Besuchern eines Berliner Weihnachtsmarktes.
FÖPS Digital Nr. 7, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-3476
Berlin im Januar 2022

In den letzten Jahren haben psychische Erkrankungen stark zugenommen, auch im Polizeiberuf mit seinen vielseitigen Belastungen. Das Burnout-Syndrom spielt dabei eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zunehmend an Bedeutung. Burnout-Betroffene sind häufig von Stigmatisierung betroffen und nehmen aus Angst vor den Reaktionen ihrer Kolleginnen und Kollegen entsprechende Hilfsangebote nicht wahr.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich deshalb mit der Frage, inwiefern langzeiterkrankte Burnout-Betroffene bei ihrer Rückkehr in den Berufsalltag im Rahmen des BEM der Polizei Berlin besser unterstützt werden können. Dazu führt die Autorin leitfadengestützte Interviews mit BEM-Verantwortlichen dreier Direktionen der Polizei Berlin sowie einem Burnout-Betroffenen. Auf dieser Basis stellt sie Probleme des BEM dar und benennt Verbesserungspotenziale und Handlungsempfehlungen.

Sylvia Müer: Burnout von Polizeibeamtinnen und -beamten. Inwiefern bestehen hinsichtlich der Unterstützung langzeiterkrankter Betroffener Verbesserungspotenziale im Rahmen des BEM der Polizei Berlin?
FÖPS Digital Nr. 6, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: 10.4393/opushwr-4130
Berlin im Februar 2023

Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung durch Digitalisierung?

Die Polizei Berlin verzeichnet bereits heute einen hohen Krankenstand unter ihren 26.101 Beschäftigten, der jährlich zu über einer Million Krankheitstage führt. Die dadurch anfallenden Fehlzeiten stellen angesichts der ohnehin bestehenden personellen Unterbesetzung vieler Dienststellen eine zusätzliche Belastung für die (noch) gesunden und im Dienst befindlichen Polizeibeamt*innen dar. Mit der zunehmenden Alterung der Belegschaft werden sich diese Probleme in den kommenden Jahren noch verschärfen.

Umso wichtiger werden Untersuchungen, die die Gründe für berufsbezogene Erkrankungen und Ausfallzeiten genauer ermitteln und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitszufriedenheit entwickeln. Dazu gehört auch und vor allem das „Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement“ (BEM), das ein wesentlicher Bestandteil des behördlichen Gesundheitsmanagements ist. Es soll präventiv sowie rehabilitativ wirken und dadurch zu einer deutlichen Reduktion der Fehlzeiten der Langzeiterkrankten beitragen.

Im vorliegenden Beitrag wird das BEM der Polizei Berlin konkret daraufhin betrachtet, inwieweit mit einer Digitalisierung des Gesundheitsmanagements dessen Ziele besser erreicht werden könnten. Dazu werden vier konkrete digitale Instrumente genauer untersucht, die im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung eingesetzt werden können: Telearbeit, E-Learning, digitale BEM-Akte und digitales Profilvergleichsverfahren.

Die Autor*innen kommen zu dem Ergebnis, dass insbesondere von dem Einsatz eines digitalen Profilvergleichsverfahrens in einer so großen und von unterschiedlichen Anforderungen geprägten Behörde wie der Berliner Polizei besondere Vorteile für eine schnellere und bessere Wiedereingliederung zu erwarten sind. Sie unterbreiten erste Vorschläge und Handlungsanleitungen, wie die Einführung eines digitalen BEM bei der Polizei Berlin vorbereitet werden kann.

 

Sticher, Birgitta; Renner, Atze & Rau, Stefan: Langzeiterkrankte in der Polizei (Berlin). Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung durch Digitalisierung?
FÖPS Digital Nr. 5, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
DOI: doi.org/10.4393/opushwr-2278
Berlin im Juli 2020

Quantitative Analyse Berliner Daten im Rahmen der Täterprofilerstellung

Die vorliegende Studie untersucht erstmalig, inwieweit Personen, die hinsichtlich des Delikts der Kinderpornografie registriert sind, ebenfalls aufgrund von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern polizeilich auffällig werden. Die Untersuchung bezieht sich auf alle bei der Polizei Berlin erfassten Tatverdächtigen der Kinderpornografie zwischen 2012 und 2017 (1.569 Fälle).

Durch quantitative Analysen kann gezeigt werden, dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes registriert wird. Dieser Befund gilt für alle Tatbestände der Kinderpornografie, mit Ausnahme des Tatbestandes der Herstellung von Kinderpornografie. Für Tatverdächtige des sexuellen Missbrauchs zur Herstellung von Kinderpornografie (90 Fälle) konnte anhand eines Zusatzsamples gezeigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit für ein weiteres Sexualdelikt bei einer bekannten Täter-Opfer-Beziehung steigt. Für die Doppelregistrierten ließ sich kein zeitliches Muster feststellen, welche der beiden Taten typischer Weise zuerst registriert wurde. Weiterhin wird gezeigt, dass ein zusätzliches Sexualdelikt für männliche Tatverdächtige der Kinderpornografie wahrscheinlicher als für weibliche ist.

Die Studie bezieht sich ausschließlich auf polizeiliche Daten auf Tatverdachtsebene. Ihre Ergebnisse sind nicht als kriminologische Wirkzusammenhänge generalisierbar. Gleichwohl können ihre empirischen Befunde polizeiliche Fallanalysen im Rahmen der Generierung eines Täterprofils unterstützen. Sie sollen Ermittler*innen dabei helfen, dezidiertere Aussagen zu unbekannten Sexualstraftätern und -täterinnen zum Nachteil von Kindern zu treffen.

Nadine Ahlig: Polizeiliche Erkenntnisse von Tatverdächtigen der Kinderpornografie hinsichtlich Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern. Quantitative Analyse Berliner Daten im Rahmen der Täterprofilerstellung.
FÖPS Digital Nr. 4, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
DOI: doi.org/10.4393/3934.4
Berlin im Mai 2020

Eine empirische Analyse der arbeitsbezogenen Einstellungen und Erwartungen der Generation Z innerhalb der Behörde

Anspruchsvoll, illoyal, verantwortungsscheu und ichbezogen: Mit diesen und ähnlichen Attributen wird die Generation Z in der Literatur häufig in Verbindung gebracht. Vor dem Hintergrund des hohen Nachwuchsbedarfes entfaltet die junge Generation der seit 1995 Geborenen für die Polizei Berlin eine ganz besondere Relevanz.

Die vorliegende Untersuchung befragte 134 Anwärter*innen im Berliner Polizeivollzugsdienst aus dieser Generation zu ihren Vorstellungen vom Arbeitsleben innerhalb der Behörde und inwieweit sich diese mit dem Polizeiberuf vereinbaren lassen. Dabei zeigt sich, dass eine faire Bezahlung, ein angenehmes Betriebsklima und die Sicherheit des Arbeitsplatzes ganz oben auf der Wunschliste stehen. Die in der Literatur beschriebene Freizeitorientierung und eine angeblich mangelnde Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber können dagegen nach der hier durchgeführten Befragung junger Berliner Polizist*innen nicht ohne Weiteres bestätigt werden.

Laura Wein: Die „Jugend von heute“ – eine Herausforderung für das Personalmanagement der Polizei Berlin? Eine empirische Analyse der arbeitsbezogenen Einstellungen und Erwartungen der Generation Z innerhalb der Behörde.
FÖPS Digital Nr. 2, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
DOI: https://doi.org/10.4393/3934.1
Berlin im Mai 2019

Wie können die Kompetenzen der PolizeibeamtInnen während der gesamten Berufsbiographie gefördert werden, um gute Vernehmungen zu gewährleisten?

Die Durchführung von Vernehmungen ist eine wichtige Aufgabe der Polizei. Qualitätsvolle Vernehmungen tragen wesentlich dazu bei, Straftaten aufzuklären. Dabei sind rechtliche Vorgaben zu beachten, um die gewonnenen Informationen im Strafverfahren verwerten zu dürfen. In vielen Fällen bedarf es eines psychologisch-taktischen Vorgehens, um an wahre Informationen zu gelangen. Von der Gestaltung der Vernehmungssituation hängt nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Polizeiarbeit in der Öffentlichkeit ab.

Um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen die Beamtinnen und Beamten zahlreiche Kompetenzen. Die Autorin und der Autor beschäftigen sich seit ca. 20 Jahren mit der Frage, wie diese Kompetenzen erfolgreich zu vermitteln sind. Die Ergebnisse ihrer Forschungen fassen sie in der vorliegenden Veröffentlichung zusammen.

Nach einer Einleitung (Teil A) wird im Teil B der Ist-Zustand der Vernehmungsausbildung und -fortbildung in der Polizei Berlin untersucht. In der ersten Projektphase (2005-2010) wurde ein Vernehmungstraining exemplarisch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst entworfen, danach in einer zweiten Projektphase (2015-2018) erneut der Ist-Zustand der Vernehmungsausbildung und -fortbildung erhoben.

In Teil C wird ein gemeinsam entwickeltes Konzept vorgestellt, das die Erwartungen aller am Projekt Beteiligten bündelt und zugleich eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Vernehmungskompetenz gewährleistet. Dafür werden Erkenntnisse aus der Lern- und Bildungsforschung sowie Erfahrungen mit Vernehmungstrainings aus anderen Ländern berücksichtigt.

Die Autorin und der Autor wollen mit diesem Konzept den Diskussionsprozess für eine möglichst zeitnahe Verbesserung der Vernehmungsausbildung- und -fortbildung in der Berliner Polizei anregen.

Birgitta Sticher / Günter Schicht: Gute Vernehmungen – Lernen kann jedeR. Wie können die Kompetenzen der PolizeibeamtInnen während der gesamten Berufsbiographie gefördert werden, um gute Vernehmungen zu gewährleisten?

FÖPS Digital Nr. 1, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
DOI: https://doi.org/10.4393/3934.3
Berlin im November 2019