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Campen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit?

Ob im Hambacher Forst, in Lausitzer Kohlegruben oder beim Klimastreik vor dem Bundeskanzleramt: Anstelle von kurzen Demonstrationen setzen gerade jüngere Menschen heute regelmäßig auf Protestcamps.

07.09.2021 — Sven Lüders

Titelbild des Fernsehbeitrags

Doch wie können und sollen Polizei und Justiz mit diesen Protestcamps umgehen? Gilt für sie der gleiche Schutz wie für klassische Demonstrationen, Sitzblockaden oder Flash Mobs im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz? Die Redaktion von livenachneun (ARD) hat sich kürzlich in einem Beitrag (vom 3.9.2021) mit dem Phänomen der Protestcamps befasst. In dem Beitrag erläutert Clemens Arzt, FÖPS-Direktor und ausgewiesener Versammlungsrechtsexperte, warum die freie Wahl der Versammlungsdauer (und damit auch der Form der Versammlung) so wichtig ist für die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit und deshalb in den Schutzbereich dieses Grundrechts gehört.

Sie können den Beitrag hier anschauen:
Livenachneun vom 3.9.2021 - Länge: 4:44 Minuten
https://www.daserste.de/information/ratgeber-service/live-nach-neun/videos/campen-als-neue-protestform-live-nach-neun-video-100.html