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Anhörung zum Landesversammlungsgesetz NRW im Landtag

Am 6. Mai 2021 fand im Düsseldorfer Landtag eine Anhörung zum Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes statt. Daran nahm Prof. Dr. Clemens Arzt, Direktor des FÖPS Berlin, teil.

06.05.2021

In einer gemeinsamen Sitzung berieten die Ausschüsse für Recht und für Inneres des Landtages NRW über zwei Entwürfe eines Landesversammlungsgesetzes. Einen Entwurf (Drs. 17/12423 v. 21.1.2021) hatte die Regierungskoalition aus CDU und FDP vorgelegt; die SPD hatte zuvor einen alternativen Vorschlag (Drs. 17/11673 v. 3.11.2020) ins Parlament eingebracht.

Prof. Dr. Clemens Arzt war als einer der Sachverständigen eingeladen, zu den Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen (s. Wortprotokoll der mündlichen Anhörung). Dabei beschränkte er sich mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Landtag in seiner Stellungnahme auf den Entwurf der Regierungskoalition und unterzog diesen einer kritischen Würdigung.  Aus seiner Sicht stellt der Entwurf in weiten Teilen den Versuch dar, die grundrechtsbetonte und versammlungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wie auch vieler Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung in das Gesetz möglichst weitgehend zu „begrenzen“. Versammlungen würden von der Regierungskoalition – trotz einiger zu begrüßender Vorschläge – vorrangig als Gefahr gesehen und historisch fragwürdige Parallelen zu den Jahren vor der Errichtung der Nazidiktatur gezogen. Außerdem werden Veranstalter*innen, Anmelder*innen sowie Teilnehmer*innen weitgehenden Beschränkungen unterworfen, die offenkundig nicht vom Ansatz der „Versammlungsfreundlichkeit“, sondern der bestmöglichen Begrenzung aus Sicht der Versammlungsbehörden und der Polizei motiviert sind. Einige der Vorschläge sind nach Einschätzung von Prof. Arzt verfassungsrechtlich nicht haltbar.